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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Private Dienstleistungen Schröder (Privadi)/Coaching für Gebäudereiniger

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen und Privatpersonen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Die Vertragsleistungen werden grundsätzlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
3. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§2 Allgemeine Dienstausführung

1. Martin Schröder erbringt verschiedene Dienstleistungen für unterschiedliche Kundengruppen vom einzelnen Privatkunden bis hin zum Großkundengeschäft.
2. Dabei finden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die einschlägigen Tarifverträge, sowohl für die Unternehmensführung als auch für die Dienstleistungserbringung vollumfassend Berücksichtigung
3. Das angebotene Dienstleistungsrepertoire gliedert sich dabei derzeitig in Glas und Gebäudereinigung, Grünpflegearbeiten, Winterdienst sowie Coaching für Gebäudereiniger.

§3 Arbeits- und Dienstanweisungen

1. Martin Schröder nutzt Arbeits- und Dienstanweisungen, die für das auftragserfüllende Personal Regeln und Hinweise für die zu erbringende Dienstleistung festsetzt. Hierzu zählen u.a. Regelungen des Arbeitsschutzes.
2. Bei Bedarf und auf Anfrage können einschlägige Anweisungen eingesehen werden.


§4 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, welches/welcher diese Bedingungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden gemäß der im Angebot bzw. Auftrag beinhalteten Bedingungen ausgeführt. Etwaige Änderungen sowie Erweiterungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach Absprache mit hierzu autorisierten Personen möglich.
3. Aufträge laufen, insofern nichts anderes vereinbart wurde, unbefristet. Die Kündigungsfrist für den Winterdienst beträgt 3 Monate vor Saisonbeginn und bei allen andern Dienstleistungen, 8 Wochen zum Monatsende.

§5 Abnahme und Beanstandungen

1. Angebotene Dienstleistungen werden gemäß erfolgenden Vereinbarungen auftragsgerecht und pünktlich erbracht. Soweit nicht anders vereinbart werden erbrachte Dienstleistungen durch den Auftraggeber abgenommen.
2. Beanstandungen jeglicher Art, die sich auf Ausführung und Ergebnisse der Dienstleistung beziehen, sind unmittelbar, spätestens jedoch nach 3 Kalendertagen schriftliche an die Unternehmensführung heranzutragen. Ein Anspruch auf Abhilfe kann bei späterer Meldung nicht geltend gemacht werden.


§6 Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks ermittelt.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§7 Preise und Preisänderungen

1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Im Falle der Veränderung bzw. Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben,
Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- und sonstiger Tarifverträge, erhöhen sich die Entgelte um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§8 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind Brutto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Die Jährlichen Rechnungen für den Winterdienst sind vorab im Monat Oktober fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, sofern nichts anders vereinbart wurde.
2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Darüber hinaus sind wir zur Einstellung der Arbeiten bis zur Erledigung der fälligen Zahlung berechtigt.

§9 Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf unsere Dienstleistungserbringung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Versicherungssumme für pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt 5.000.000 EUR und 100.00 EUR für Schlüsselschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für Personenschäden beträgt
2.000.000 EUR je geschädigte Person.

1. Die vorgenannten Deckungssummen entsprechen der Risikoeinschätzung des Auftraggebers. Soweit der Auftraggeber höhere Deckungssummen für erforderlich erachtet, wird gegen Kostenübernahme eine Erhöhung der versicherbaren Deckungssummen gesondert vereinbart.
2. Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Unabhängig von den vorgenannten Regelungen haftet Privadi nur für Schäden, die im Rahmen Ihres Haftpflichtversicherungsvertrages versichert sind. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung für den Hausmeisterdienst und den Winterdienst uneingeschränkt zugrunde. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Dienstleistung nicht im Zusammenhang stehen.


§10 Datenschutz

1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig, gespeichert und verwaltet werden.

§11 Vertragsänderungen und Vertragsbeginn

1. Der Vertrag bzw. Auftrag ist für Privadiconsulting von dem Zeitpunkt an verbindlich, wenn dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bzw.
Auftrages bedürfen der Schriftform.

§ 12 Teilunwirksamkeit
1. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

§13 Gerichtsstand

1. Der Gerichtsstand von Privadiconsulting befindet sich in Halle an der Saale. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt sowohl für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsabschluss ihren Sitz oder Wohnort verlegt, als auch wenn Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Zuge des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.